Eine Schwangerschaft ist für die meisten Menschen ein freudiges Ereignis. Und trotzdem kann es sein, dass sich Fragen, Unsicherheiten oder Probleme ergeben.
Wir begleiten Sie in der Schwangerschaft:
Nahe stehende Personen dürfen Sie gerne in die Beratung mitbringen.
§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (3)
„ Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung (…) nach der Geburt.“
Vielleicht haben Sie Fragen zum:
Oder Sie fragen sich:
Gerne suchen wir gemeinsam nach Lösungen!
Auf Wunsch begleiten wir sie bis zum 3. Lebensjahr ihres Kindes