Verhütungsfond seit 2019

Verhütungsfond Kreis Düren

Seit Juli 2019 verfügt der Kreis Düren über einen Verhütungsfond zu Langzeitverhütungsmitteln, da sich der Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen verändert hat. Hier ist die Kostenübernahme jetzt bis zum 22 Lebensjahr möglich.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, einen 50 - 90% Zuschuss zu ihrer Langzeitverhütung wie verschiedene Spiralen, das Verhütungsstäbchen oder eine Sterilisation / Vasektomie für Männer und Frauen zu beantragen.

Über den Landesverband donum vitae NRW besteht außerdem, die Möglichkeit für geflüchtete Menschen Langzeitverhütungsmittel zu beantragen.

Voraussetzungen zur Antragsaufnahme beider Fonds sind

  • wohnhaft im Kreis Düren
  • mind. 23 Jahre alt
  • Geringverdiener
  • Bezieher von Bürgergeld, Bafög, Wohngeld und / oder Kinderzuschlag
  • Kostenvoranschlag der Frauenärzt*in
  • Kostenvoranschlag der Apotheke

Bitte vereinbaren sie gerne einen persönlichen Beratungstermin, um konkrete Informationen zu erhalten.

 

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