Verhütung

Seit Juli 2019 gibt es in Düren einen Verhütungsfond. Menschen mit geringem Einkommen können einen Zuschuss in Höhe von 50-90% zu ihrem Verhütungsmittel erhalten.

Verhütung

Das Schwangerenhilfegesetz unterstreicht das Recht auf Informationen zu allen Verhütungsmitteln und Methoden der Familienplanung.

Es gibt kein Verhütungsmittel, das für alle gleich gut passt. Eine Verhütungsmittelübersicht finden Sie  hier.

Die Vorstellungen, Bedürfnisse, Lebensumstände und finanziellen Möglichkeiten  der einzelnen Frau und der Paare sind unterschiedlich.

Ob nun mit oder ohne Hormone, Langzeit oder nur für den Moment gibt es verschiedene Möglichkeiten. Herüber beraten wir ausführlich und neutral.

2019 hat sich der Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen verändert.

Hier ist die Kostenübernahme jetzt bis zum 22 Lebensjahr möglich.

Darüber hinaus gibt es seit Juli 2019 im Kreis Düren einen Verhütungsfond für Menschen mit geringem Einkommen.

 

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